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***Vermietung*Verleih*Rental*Dry
Hire*** Wir kümmern uns gern auch um Transport sowie Auf + Abbau. Die Preise orientieren sich an den ortsüblichen Mieten und Stundensätzen und bedürfen der Absprache §§§
---> Rechttliches <--- §§§
Bitte lesen Sie auch die rechtlichen Mietbedingungen für den Vermietung §01 Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den Parteien auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung unserer Bedingungen, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche. Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist unsere Auftragsbestätigung oder Lieferschein. §02 Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist nur zum Ende des Mietzeitraumeszulässig. Es ist eine Kaution in Höhe von 25% entsprechend des Neupreises zu entrichten. Der Vorlage des Personalausweises sowie Fotos beim Beladen des KFZ/Kennzeichen sind zu gemehmigen. §03 Die Miete beginnt an dem Tag an dem das Gerät das Lager verlässt bis zu dem Tag an dem es während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter eintrifft. Die Gefahren gegenüber den jeweiligen Mietgegenständen trägt in jedem Fall der Mieter – vom Verlassen unserem Geschäft bis zum Wiedereintreffen im Selbigen. §04 Der Mietpreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und versteht sich gegebenenfalls zuzüglich einer etwaigen Nutzungs- bzw. Transportversicherung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer §05 Der Mieter hat den Mietgegenstand in seinem Besitz zu belassen und mit eigenüblicher Sorgfalt zu verwahren. Den Mietgegenstand Dritten zu überlassen ist nicht gestattet. Der Mieter haftet für den Verbleib des Mietgegenstandes. §06 Der Mieter hat das gemietete Gerät nicht missbräuchlich und nur Fachkräften in der von dem Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend der Bedienungsanleitung, zu benutzen. Jede andere Verwendung ist dem Mieter untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen. Dies hat der Mieter zu ermöglichen. §07 Der Mieter hat die Anweisungen des Herstellers und die des Vermieters auf das genaueste zu befolgen. Für alle Schäden, die durch und mit dem Mietgegenstand entstehen, ist der Mieter allein und voll verantwortlich. §08 Der Mieter hat bei Pfändung des Mietgegenstandes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll incl. eidesstattlicher Versicherung zu übersenden, aus der klar ersichtlich wird, dass die Pfändung den Mietgegenstand des Vermieters betrifft. Ebenso ist zu verfahren, wenn von dritter Seite (Hypothekengläubiger, etc.) Rechte an dem gemieteten Gegenstand gemacht werden. §09 Firmenzeichen und Kennnummern etc. des Herstellers und Vermieters sind unverändert auf dem Mietgegenstand zu belassen. Die Werbeschrift auf der Front ist gut sichtbar zu deklarieren. §10 Der Mieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand zu erhalten und den Verlust oder etwaige Schäden am gemieteten Gegenstand dem Vermieter zum Neuwert zu entschädigen. §11 Dem Mieter ist es untersagt, technische Änderungen am Mietgegenstand vorzunehmen. §12 Der Vermieter hat das Recht, die Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters zu entfernen, ohne dass es einem gerichtlichen Titel bedarf. Der Mieter hat freien Zugang zu gewähren. §13 Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückzuholen und für den Fehlbetrag bankenübliche Verzugszinsen zu fordern. Die Kosten der Rückholung gehen zu Lasten des Mieters. Etwaige Bedingungen des Mieters sind für den Vermieter unrelevant. §14 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten ebenso für das Zubehör des Mietgegenstandes. §15 Wenn einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht zutreffen, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht verändert => Salvedorische Klausel §16 Der Mieter wurde über alle sicherheitstechnischen Gegebenheiten in Kenntnis gesetzt und handelt eigenverantwortlich §17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Übereinkunft ist Eschwege. |
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